DELOCK Sub-D Steckergehäuse 9Pin inkl.Verbinderbuchse232-485
Artikel-Nr.: 518625
Hersteller-Artikel-Nr.: 90655
EAN-Code: 4043619906550
Warengruppe: Adapter
Hersteller: Delock
Außenmaße (B x T x H): 83 mm x 130 mm x 23 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.026kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
7
Lieferzeit ab Versandlager:1-2 Tagen
€ 19.90
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Betriebsbedingungen | |
Betriebstemperatur: | -40 - 70 °C |
Zertifikate | |
Konformitätsbescheinigungen: | CE |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 20 mm |
Höhe: | 34 mm |
Tiefe: | 48 mm |
Verpackungsdaten | |
Menge pro Packung: | 1 Stück(e) |
Verpackungsart: | Polybag |
Merkmale | |
Stecker: | D-Sub 9, 3 pin terminal block |
Steckerverbindergeschlecht: | Weiblich |
Formfaktor des Steckers: | Gerade |
Produktfarbe: | Schwarz, Grau |
Material: | Kunststoff |
AWG Kabelgröße: | 26/18 |
Technische Details | |
Kabeldurchmesser: | 1 cm |
Logistikdaten | |
Ursprungsland: | China |
Beschreibung
Mit diesem Terminalblock Adapter von Delock können Litzen mit abisolierten Enden angeschlossen werden. Er eignet sich für die serielle Datenkommunikation, z. B. für die Verbindung von Geräten mit entsprechenden Schnittstellen, wie Computern, Mikrocontrollern oder industriellen Steuerungen.Schutz durch Gehäuse
Das Kunststoffgehäuse schützt die Platine vor Verschmutzungen und Beschädigungen.
Zugentlastung
Die integrierte Zugentlastung fixiert das Kabel im Gehäuse.
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Tragant Handels- und Beteiligungs GmbH Stra�e: Beeskowdamm 13/15 PLZ/Ort: 14167 Berlin Land: Deutschland E-Mail: info@tragant.de Webseite: https://www.tragant.de
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.