Schwaiger Decken-Dachschrägenhalterung TV 17"-37" max.20KG

Artikel-Nr.: 309612
Hersteller-Artikel-Nr.: LWHD3720513
EAN-Code: 4004005029437
Warengruppe: Deckenhalterung
Hersteller: Schwaiger
Außenmaße (B x T x H): 230 mm x 330 mm x 90 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 1.889kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
5
Lieferzeit ab Versandlager:1-2 Tagen
€ 49.90
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Montage | |
| Maximale VESA-Halterung: | 200 x 200 mm |
| Geeignet für Computermonitor: | Ja |
| Panel-Montage-Schnittstelle: | 75 x 75,100 x 100,200 x 100,200 x 200 |
| Maximale Bildschirmgröße: | 94 cm (37") |
| Minimale VESA-Halterung: | 75 x 75 mm |
| Befestigungstyp: | Wand |
| Minimum Bildschirmgröße: | 43,2 cm (17") |
| Höchstgewichtskapazität: | 20 kg |
| Ergonomie | |
| Neigungswinkelbereich: | 0 - 120° |
| Schwenkwinkelbereich: | 90 - -90° |
| Design | |
| Produktfarbe: | Schwarz |
| Gehäusematerial: | Stahl |
| Gewicht und Abmessungen | |
| Höhe: | 170 mm |
| Breite: | 220 mm |
| Tiefe (max): | 40 cm |
| Gewicht: | 1,8 kg |
| Verpackungsdaten | |
| Verpackungsart: | Karton |
Beschreibung
Der SCHWAIGER® TV Decken- und Dach-schrägenhalter ist fu?r die Befestigung von einem Flachbildschirm konzipiert. Der Wandhalter ist nach vorn neigbar, axial drehbar und nach rechts oder links schwenkbar. Die Gelenke können einfach in der Festigkeit verstellt werden. Durch den integrierten Klappmechanismus ist der Wandhalter zudem hervorragend zur Schrankunterbaumontage geeignet, da er bei Bedarf jederzeit platzsparend eingeklappt werden kann, sodass kein Raum dauerhaft verloren geht.Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Schwaiger GmbH Stra�e: Wrzburger Straße 17 PLZ/Ort: 90579 Langenzenn Land: Deutschland E-Mail: hotline@schwaiger.de Webseite: https://www.schwaiger.de
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.

